Als moderner Forstbetrieb ist die FSB vielseitig aufgestellt. Durch diverse Kontakte und Verbindungen in der Holzbranche ist es uns möglich die anfallenden forstlichen Tätigkeiten, sowie den Bereich der Brennstoffproduktion und Versorgung abzudecken.
Selbstwerbung
Bei der Selbstwerbung handelt es sich um einen speziellen Kaufvertrag mit den vorher genannten Lieferanten. Dabei wird das angekaufte Holz im „Stehenden“ Zustand erworben. Der Einschlag und die Rückung werden dabei im Auftrag der FSB durchgeführt. Alle anfallenden Sortimente (Stammholz, Brennholz, Gipfelmaterial) werden angekauft und separat vermarktet. Die dabei entstandenen Unternehmerkosten werden bei der Kaufpreisermittlung berücksichtigt. Die Abrechnung mit den Subunternehmern und Lieferanten erfolgt wiederum mittels des Werkseingangsmaßes.
Brennholzaufarbeitung
Das anfallende Brennholz aus der Selbstwerbung wird zu großen Teilen in Eigenregie mit dem vorhandenen Säge- Spaltautomat der Marke Posch am Auslieferungslager in Eschlbach zu offenfertigem Scheitholz verarbeitet, und anschließend per betriebseigenen LKW an unsere Kunden ausgeliefert. Bedingt durch eine bestimmte Lagerungszeit zur Trocknung haben wir immer einen Vorrat auf Lager. Hartholzsortimente werden aber auch Kammergetrocknet, um eine gleichmäßig niedrige Endfeuchte von unter 20 % zu gewährleisten.
Brennstoffhandel
Der Brennstoffhandel umfasst den Ein- und Verkauf ofenfertigen Brennmaterials. Hierbei sind die wichtigsten Komponenten trockenes Hartholz (Laubholz), Briketts, Pellets und Hackschnitzel. Ein Teil dieser Hackschnitzel entsteht bereits als Nebenprodukt der Selbstwerbung. Bedingt durch die immer höheren Kosten der fossilen Energieträger (Öl, Gas) entstand die letzten Jahre ein regelrechter Boom am Markt der regenerativen Brennstoffe. Die FSB hat es sich daher Aufgrund der großen Nachfrage zum Ziel gemacht diesen Markt zu bedienen.
Dienstleistungen im forstlichen Bereich
Im Bereich der Dienstleistungen beschäftigt sich die FSB im Gesamten Spektrum des forstlichen Bereichs, sowie in Teilen der Landschaftspflege. Hierbei wären Beispielhaft das abhalten von Motorsägenlehrgängen, Kulturplanungen, Jugendpflege, Hiebsvorbereitungen, Problembaumfällung, Lohnspalten, Waldpflegeverträge und forstliche Beratung zu nennen. Diese Tätigkeiten werden auf Stundenbasis abgegolten.